Opel Astra OPC EXTREME Concept



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1.

Wenn ein Auto den Begriff „EXTREME“ schon im Namen führt, dann kann man sich eigentlich sicher sein, dass er kein Auto für die Fahrt zum Bäcker oder zum Kaffeekränzchen ist. Genau damit wäre der Wagen, von dem ich grade spreche, auch völlig unterfordert! Das sieht Jürgen Keller, Opel-Deutschland-Chef, ganz genauso.

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Jürgen Keller:

Der Astra OPC EXTREME ist ein Auto, das muss normalerweise auf der Nordschleife gefahren werden. Dort haben wir es natürlich übrigens auch entwickelt, das heißt, der Astra OPC EXTREME ist ein echtes Fahrzeug für Leute, die reinrassige Renntechnik haben möchten. Das ist ein Fahrzeug, wo Sie wirklich mit über 300 PS ein Fahrzeug haben, das richtig auf der Nordschleife Bestzeiten fahren kann!

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Das aber immerhin – trotz reinrassiger Renntechnik- grade noch so eine Straßenzulassung bekommen hat.

Jürgen Keller:

Ja, da glaube ich, da würde ich Ihnen zustimmen. Genauso muss man das sehen. Der Ursprung kommt natürlich aus dem Rennsport und wir sind stolz, dass wir als Opel seit einiger Zeit wieder im Motorsport vertreten sind und wir machen das natürlich zum einen, weil es viel Spaß macht, zum anderen, weil wir eine treue Fangemeinde im Motorsport haben, aber zum dritten natürlich auch deshalb, um Dinge, die wir dort entwickeln für den Rennsport, im Motorsport, dann auch in unseren Serienfahrzeugen entsprechend einsetzen möchten und hier ist ein typisches Beispiel. Bei dem Astra OPC EXTREME haben wir einiges von den High-Tech Komponenten benutzt, die wir eigentlich für den Opel Astra OPC Cup entwickelt haben!

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Falls Sie den pfeilschnellen Opel Astra OPC EXTREME mal ganz langsam sehen wollen - kleiner Tipp von mir. Auf der Automobil Messe International in Leipzig wird er ab Ende Mai zu sehen sein. Stehend! Ob und wann aus der Studie ein Serienmodell wird, ist noch nicht bekannt.

2.

Das Eichhörnchen kam mit heiler Haut davon. Aber nur, weil eine Autofahrerin auf die Bremse trat, um einen Zusammenstoß mit dem kleinen Nager zu verhindern. Doch blieb das Bremsmanöver nicht ohne Folgen: Ein nachfolgendes Fahrzeug fuhr auf den Pkw auf. Vor dem Amtsgericht München (AZ 331 C 16026/13) stritten sich beide Parteien, wer den Unfall letztlich zu verantworten habe. In der Regel gilt im Straßenverkehr der Rechtsgrundsatz: Wer auf seinen Vordermann auffährt hat Schuld – entweder weil er zu unaufmerksam war oder weil er zu wenig Sicherheitsabstand hatte. Eine Mithaftung ergibt sich nach Auskunft der HUK-COBURG nur, wenn der Auffahrende nachweist, dass der Vorausfahrende grundlos und überraschend gebremst hat. Die Richter waren der Auffassung, dass dem auffahrenden Fahrer 75 Prozent der Schuld am Unfall zukomme, dem Vorausfahrenden 25 Prozent.

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Fotos: © GM Company